Über uns
Häufig gestellte Fragen
An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen bzgl. unseres Ambulanten Pflegedienstes. Gerne können Sie uns auch persönlich anrufen oder weitere Fragen per Mail an uns senden unter ambulantes-pflegezentrum(at)sjks.de!
Diese Fragen kann man nicht pauschal beantworten, dazu bedarf es eines persönlichen Gesprächs; individuelle Gewohnheiten und Ansprüche an die Leistungen des Pflegedienstes müssen berücksichtigt werden.
Im Sinne der "Bezugspflege" sind wir bemüht den Personenkreis, der Sie betreut, klein zu halten.
Auch das Ambulante Pflegezentrum beschäftigt Gesundheits-und Krankenpfleger und Auszubildende, Wünsche werden aber berücksichtigt.
Wir bemühen uns Zeitwünsche zu erfüllen, können aber nicht immer verhindern, dass es auch mal zu Verspätungen kommt; z.B. witterungsbedingte Gründe oder unvorhergesehene Ereignisse bei Kunden (Krankenhauseinweisungen, Hausarztbesuch etc.)
Wir kommen an sieben Tagen die Woche, sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Grundpflege ist in der Regel Pflegekassenleistung bzw. Eigenanteilsleistung und betrifft alles rund um die Körperpflege. Behandlungspflege ist ausschließlich Krankenkassenleistung, dafür muss der Hausarzt eine Verordnung zur Leistungserbringung ausstellen; z.B. Wundverbände, Verabreichen von Insulin usw.
Grundsächlich bieten wir allen Kunden eine Begutachtungsbegleitung entweder durch die Bezugsschwester/-pfleger oder durch die Leitung (Frau Silke Nillies) an.
Jeder Pflegeeingestufte hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Sockelbetrag beträgt 104€ und der erhöhte Betrag ist mit 208€ hinterlegt. Es ist eine Entlastungsleistung für den pflegenden Angehörigen, nur er bestimmt in Absprache mit dem zu Pflegenden die Inhalte dieser Leistungen.